Angebot:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns Berichtigungen
vor. Die Annahme eines Auftrags kann von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung
abhängig gemacht werden. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes
gilt für Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines von uns
angenommenen Auftrags.
Preise:
Grundlage jeder Auftragserteilung ist unsere Preisliste in ihrer jeweils aktuellen
Fassung. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen und ist vom Kunden zu entrichten. Alle in der Preisliste angegebenen
Druckpreise gelten ab fertig vorliegender Druckdatei. Der durch eine fehlerhafte
Datenlieferung entstehende Kostenaufwand wird zu den in unserer Preisliste angegebenen
Verrechnungssätzen berechnet. Zu den in unserer Preisliste angegebenen Druckpreisen
kommen Porto-, Verpackungs- und Versicherungskosten nach Maßgabe unseres
Bestellformulars hinzu. Rabatte und Skonti werden nur nach vorheriger, ausdrücklicher
Vereinbarung gewährt, die unserer schriftlichen Bestätigung bedarf.
Zahlung:
Eine Lieferung erfolgt nur nach Vorkasse. Unser Bestellsystem verschickt automatisch
eine Originalrechnung per Post. Eine Kopie dieser Rechnung finden Sie nach Auslösung
einer Bestellung als pdf in Ihrem Profil. Bei Überweisungen ist die von
unserem Bestellsystem erzeugte Auftragsnummer anzugeben. Die Ablehnung von Schecks
oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets
nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und
sind sofort fällig. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn
wir seine Gegenansprüche anerkannt haben, diese rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist
der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
Lieferung:
Der Produktionsbeginn erfolgt nach Datenanlieferung und Zahlungseingang auf unserem
Konto. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Eine Zahlung per Scheck gilt als erfolgt, wenn der
Scheck gebucht ist. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
Wir haften für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht. Soweit dem Kunden auf Grund des Lieferverzuges ein
Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
Reklamationen und Haftung:
Der Kunde hat unsere Leistung unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen
und uns einen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde
die Anzeige, so gilt unsere Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich
um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Für
Fehler in der Datenanlieferung oder im Manuskript bzw. in Folge Unleserlichkeit
desselben wird keine Haftung übernommen. Entsprechendes gilt für Fehler,
die im Korrekturabzug vom Kunden übersehen wurden. Der Kunde sichert mit
der Auftragserteilung zu, dass er mit dem Druckauftrag keine Urheberrechte, Leistungsschutz-
oder sonstige gewerbliche Schutzrechte und keine Persönlichkeits-,Namens-
oder Vermögensrechte Dritter verletzt. Insoweit hat der Kunde uns von einer
etwaigen Inanspruchnahme auf Grund von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen
Dritter unter Einschluss sämtlicher Rechtsverteidigungskosten freizuhalten.
Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, ist unsere Haftung
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Liegt keine vorsätzliche
Vertragsverletzung vor, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzten, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in
diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt
auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährung
für Mängelansprüche beträgt 7 Tage ab Abnahme unserer Lieferung.
Eigentumsvorbehalt:
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
uneingeschränktes Eigentum. Im Falle einer laufenden Geschäftsverbindung
gilt dieser Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden
Kontokorrentverhältnis; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der von uns gelieferten Waren
sind ausgeschlossen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, unsere Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns für diesen Fall jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
gesetzlicher Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob
unsere Ware ohne oder nach Verarbeitung verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon jedoch unberührt.
Insoweit verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir
hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung
der Vorbehaltsware liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös
ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten
- anzurechnen.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

